Da in diesen Zeiten Abstand die neue Solidarität ist und uns Ihre Gesundheit, als auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen am Herzen liegt, möchten wir Sie auf die pandemiebedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen hinweisen.
Die meisten der folgenden Hinweise und Regeln werden Ihnen inzwischen vertraut sein. Trotzdem möchten wir Ihnen einen Überblick geben. Bei unseren Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bremer Senats. Dies bedeutet: Wenn der Inzidenzwert von 35 in Bremen überschritten wurde, muss für den Besuch von Veranstaltungen eines der drei Gs nachgewiesen werden. Dies kann in Form eines Impfausweises, einer Bescheinigung über eine überstandene Corona-Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder eines zertifizierten Schnelltests, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Wir weisen bei der Ankündigung unserer Veranstaltungen zusätzlich auf die Bestimmungen des Veranstaltungsortes hin.
Für gekennzeichnete Veranstaltungen ist wegen der begrenzten Zahl an Teilnehmerinnen eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Teilnehmer:innen übermitteln ihre Kontaktdaten (Name und Telefonnummer) online oder telefonisch. Die Daten werden eine begrenzte Zeit gespeichert, um gegebenenfalls dabei zu helfen, Infektionsketten nachzuvollziehen. Wir berufen uns bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen auf den §8 Namensliste zur Kontaktverfolgung des Bremer Gesetzesblatts zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.